Es besteht die Möglichkeit, LÄMMkom JH um ein Zusatzmodul Jugendhilfeplanung (LÄMMkom JHP) zu erweitern. LÄMMkom JHP unterstützt u.a. die Aufstellung eines Hilfeplans gemäß § 80 SGB VIII. Es ist vollständig in das Verfahren LÄMMkom JH integrierbar. Sachbearbeiter, die für die Aufstellung der Hilfepläne zuständig sind, starten das gewohnte Verfahren und verfügen zusätzlich oder anstelle der anderen Vorgänge über den Menüpunkt "Jugendhilfeplanung".

Durch den Zugriff auf einen gemeinsamen Datenbestand, selbstverständlich unter Berücksichtigung aller datenschutzrechtlicher Bestimmungen, ist keine Datenübernahme in LÄMMkom JHP nötig.

Die bewährte Funktionalität der LÄMMkom-Verfahren steht auch in der Jugendhilfeplanung zur Verfügung.

LÄMMkom JHP erlaubt eine flexible und vor allem kurzfristige Umstellung von Erfassungsprofilen, welche die Sachbearbeiter effektiver und effizienter auf Veränderungen in Form von Gesetzesänderungen, veränderte statistische Anforderungen oder kommunale Änderungen reagieren lässt. Die Möglichkeit, alle relevanten Adressen wie z.B. am Verfahren beteiligte Personen, Institutionen und Maßnahmeträgern wie Einrichtungen, soziale Dienste und Beratungsstellen zu erfassen und zu verwalten sind gegeben.
  Das in LÄMMkom JH und JHP integrierte Fallmanagement ermöglicht dem Anwender individuelle Profile von Jugendhilfemaßnahmen in den Stammdaten zu hinterlegen und in der Fallbearbeitung abzurufen. Auch können Vergleichsmomente zwischen den hinterlegten Profilen (z.B. schulische oder berufliche Ausbildung) des Jugendlichen mit hinterlegten Profilen aus der Jugendhilfeplanung abgerufen werden. Art, Umfang und Nutzen der Automation im Bereich des ASD bestimmt der Anwender insbesondere durch Hinterlegung von Profilen, die sich an den individuellen Gegebenheiten der Sozialarbeit ausrichten, weitestgehend selbst.

Ebenfalls können Teile des Fallmanagements aus dem Bereich der Arbeitsvermittlung (ARGEn) auch im Jugendhilfebereich in die Sachbearbeitung einbezogen werden.

Durch Vergabe von Zugriffsrechten besteht die Möglichkeit Sachbearbeitern aus dem Bereich des ASD alle Rechte der Jugendhilfeplanung bzw. ASD zu geben, ihm jedoch für den übrigen Bereich der Jugendhilfe eingeschränkte Rechte (z.B. nur Dateneinsicht) zu gewähren. Über die Regelung der Zugriffrechte kann also auch eine sachgebietsübergreifende Zusammenarbeit stattfinden.

Auch im Bereich des ASD stehen die notwendigen und arbeitserleichternden vielfältigen Auswertungsmöglich-keiten zur Verfügung.
   
             
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