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Es
besteht die Möglichkeit, LÄMMkom JH um
ein Zusatzmodul Jugendhilfeplanung (LÄMMkom JHP)
zu erweitern. LÄMMkom
JHP unterstützt u.a. die Aufstellung eines Hilfeplans gemäß § 80
SGB VIII. Es ist vollständig in das Verfahren LÄMMkom JH integrierbar.
Sachbearbeiter, die für die Aufstellung der Hilfepläne zuständig
sind, starten das gewohnte Verfahren und verfügen zusätzlich oder anstelle
der anderen Vorgänge über den Menüpunkt "Jugendhilfeplanung".
Durch den Zugriff auf einen gemeinsamen Datenbestand, selbstverständlich
unter Berücksichtigung aller datenschutzrechtlicher Bestimmungen, ist keine
Datenübernahme in LÄMMkom JHP nötig.
Die bewährte Funktionalität der LÄMMkom-Verfahren steht auch in
der Jugendhilfeplanung zur Verfügung.
LÄMMkom JHP erlaubt eine flexible und vor allem kurzfristige
Umstellung von Erfassungsprofilen, welche die Sachbearbeiter effektiver und effizienter
auf Veränderungen in Form von Gesetzesänderungen, veränderte statistische
Anforderungen oder kommunale Änderungen reagieren lässt. Die Möglichkeit,
alle relevanten Adressen wie z.B. am Verfahren beteiligte Personen, Institutionen
und Maßnahmeträgern wie Einrichtungen, soziale Dienste und Beratungsstellen
zu erfassen und zu verwalten sind gegeben. |
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Das
in LÄMMkom JH und JHP integrierte
Fallmanagement ermöglicht dem Anwender individuelle Profile von
Jugendhilfemaßnahmen in den Stammdaten zu hinterlegen und in
der Fallbearbeitung abzurufen. Auch können Vergleichsmomente zwischen
den hinterlegten Profilen (z.B. schulische oder berufliche Ausbildung)
des Jugendlichen mit hinterlegten Profilen aus der Jugendhilfeplanung
abgerufen werden. Art, Umfang und Nutzen der Automation im Bereich
des ASD bestimmt der Anwender insbesondere durch Hinterlegung von Profilen,
die sich an den individuellen Gegebenheiten der Sozialarbeit ausrichten,
weitestgehend selbst.
Ebenfalls können Teile des Fallmanagements aus dem Bereich der Arbeitsvermittlung
(ARGEn) auch im Jugendhilfebereich in die Sachbearbeitung einbezogen werden.
Durch Vergabe von Zugriffsrechten besteht die Möglichkeit Sachbearbeitern
aus dem Bereich des ASD alle Rechte der Jugendhilfeplanung bzw. ASD zu
geben, ihm jedoch für den übrigen Bereich der Jugendhilfe eingeschränkte
Rechte (z.B. nur Dateneinsicht) zu gewähren. Über die Regelung der
Zugriffrechte kann also auch eine sachgebietsübergreifende Zusammenarbeit
stattfinden.
Auch im Bereich des ASD stehen die notwendigen und arbeitserleichternden
vielfältigen Auswertungsmöglich-keiten zur Verfügung. |
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