Webservice
Für die Abfrage von Personendaten aus dem Melderegister aus anderen Softwareprodukten wird ein entsprechender Intranet-Webservice mittels einem Intranet-Webserver zur Verfügung gestellt.

Der Webservice stellt eine Art Schnittstelle zum Datenbestand der Meldebehörde dar, über die autorisierten Benutzern bestimmte Meldedaten bereitgestellt werden. Am Webserver authentifiziert sich der Client (Anfragende) gegenüber dem Server durch Benutzername und Passwort. Dabei nimmt der Webserver die Anfragen entgegen, prüft die Autorisierung, führt die erforderliche Datenbankabfrageprozedur aus und stellt ein Antwortdokument für den Anfragenden (Client) bereit. Der direkte Zugriff auf das Melderegister durch unautorisierte Fremdverfahren wird dadurch sicher unterbunden.

Die Kommunikation zwischen Anfragenden und dem Webserver erfolgt über XML- Dokumente im SOAP Protokoll. Beim Anfragenden wird also mit geeigneter Anwendersoftware ein XML- Dokument mit den Suchkriterien, wie Abfrageart und zum Beispiel mit Name, Geburtsdatum usw. sowie die Definition der gewünschten Rückgabedaten erzeugt und an den Webserver gesendet. Daraufhin erhält er ein Antwortdokument mit allen auf die vorgegebenen Suchkriterien zutreffenden Personen und deren Daten in Abhängigkeit von der Abfrageart und seinen Berechtigungen zurück. Das XML- Antwortdokument wird von der Anwendersoftware wieder zu einer Bildschirmanzeige aufbereitet. Der Anwender wird dadurch nur mit der Software zur Eingabe der Anfragen und Anzeige der Suchergebnisse konfrontiert.

Bei jeder Suchanfrage werden die maximal möglichen Datenfelder, abhängig von den Berechtigungen des angemeldeten Nutzers, zurückgegeben.

Von einem Webservice können Datenbanken unterschiedlicher Meldebehörden (Mandanten) angesprochen werden. Jeder Meldebehörde wird dazu eine eindeutige Nummer zugeordnet und bei der Anfrage mit übergeben. Dadurch ist es möglich, einen Webservice in kommunalen Datenzentren einzurichten und gezielt Anfragen an alle angeschlossenen Gemeinden/Meldebeh örden zu senden.
  Automatisierte Vorgänge
MESO verfügt über entsprechende Vorgänge zur automatisierten Verarbeitung von zugelieferten Daten aus den beiden Standesamtsverfahren AUTISTA und ELVIS. Des Weiteren kann zur Ersterfassung von waffenrechtlichen Erlaubnisdaten eine automatisierte Verarbeitung angestoßen werden. Weitere automatisierte Verarbeitungsmöglichkeiten sind bei Übernahme von Internetdaten ( z. B. Internetwahlscheinanträge) bei entsprechender Vorarbeit möglich.

Ausgabeschnittstellen im Rahmen der Datenübermittlung
Im Rahmen des automatisierten Datenträgeraustausches werden Veränderungsdaten an das Ausländerverfahren LADIVA abgegeben. Weitere diverse Dateninformationen stehen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wie z.B. für den Rentenservice, das Krebsregister, die AOK-Gesundheitskarte, zu div. Eigenbetrieben zur Gebührenfestsetzung zur Verfügung. Weitere Informationen siehe auch unter Hinweisen beim Grundmodul.
   
             
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