Der Rückmeldedienst ist grundsätzlich ein Teilbereich des Mitteilungsdienstes innerhalb des Grundmoduls. Durch Gesetzesänderung sind die Meldebehörden gehalten, künftig (ab 01.01.2007) den bisher per Briefverkehr abgewickelten Rückmeldedienst in automatisierter Form durchzuführen.

Die Verfahrenslösung MESO ist XMeld- fähig. Als Transportsoftware, die anfallende XMeld- Nachrichten OSCI-konform versendet oder empfängt, können verschiedene Produkte eingesetzt werden. Je nachdem wie breit die Anwendungspalette für eine Transportkomponente aussieht oder bereits eine Zusammenarbeit besteht, sollte man sich für eine Alternative entscheiden. Im Rahmen unserer Verfahrenslösung MESO empfehlen wir Ihnen die im MESO-Standard enthaltene Transportsoftware „IRIS-Transport (Modul HSH)“. Auf grund evtl. anderer bestehender vertraglicher Beziehungen ist natürlich auch der Einsatz einer dritten Transportsoftware wie z.B. Moin-Start (Govello4EWO), Moin-Transport oder ProGOV von procilon grundsätzlich möglich.

Die genannten Komponenten ermöglichen die Abwicklung des kompletten OSCI- Transport von XMeld- Daten, die mit MESO beim Sender erzeugt werden bis zu den eingehenden XMeld- Daten, die beim Empfänger verarbeitet werden.

Um jederzeit OSCI-Nachrichten empfangen zu können, wird eine vertragliche Bindung zu einem Intermediär, der als Mittler im Internet auftritt, benötigt. Von diesem Intermediär holt die eingesetzte Transportsoftware die vorhandenen Daten ab und stellt sie MESO zur Verfügung. Die selbst erzeugten X-Melddatensätze werden zum weiteren Versand an die Rückmeldebehörde mit der eingesetzten Transportsoftware (z.B. IRIS-TRANSPORT) an den Intermediär weitergeleitet.

Die Intermediärfunktion werden länderunterschiedlich als auch im Umfang der angebotenen Dienstleistungen von mehreren Datenzentralen oder unmittelbar von Landesdatenverwaltungen angeboten. Die preislichen Vorstellungen für die zu erbringenden Dienstleistungen sind sicherlich gewissen Schwankungen unterworfen. Es gibt nach unserer Kenntnis zumindestdort keinen Anschlusszwang an einen bestimmten Intermediär, wo der Gesetzgeber hiervon Abstand genommen hat. Ein Kostenvergleich lohnt sich daher und evtl. sind regionale Sonderregelungen möglich.
  Weiterhin benötigt jeder Teilnehmer am automatisierten Rückmeldeverfahren ein Behördenzertifikat. Diese werden in der Regel von den Landesverwaltungsämtern oder von ihr beauftragten Stellen angeboten. In diesem Zusammenhang evtl. auftretende Fragen zum Regionalschlüssel, der für die Kennung A/Dienststelle benötigt wird, werden von unsgerne beantwortet.

Die Verzeichnisdiensteinträge im DVDV (Deutsche VerwaltungsDiensteVerzeichnis) der Meldebehörden erfolgt sukzessive, sodass die Vervollständigung des DVDV noch einige Zeit andauern wird. Die Eintragung im DVDV ist aber eine dringende Notwendigkeit für die Teilnahme am automatisierten Rückmeldeverfahren. Neben den namentlichen und postalischen Angaben der teilnehmenden Behörde sind für den OSCI- Transport unter anderem Intermediär-Informationen (Adresse und Zertifikat) sowie das Behördenzertifikat mit dem öffentlichen Schlüssel hinterlegt. Da der automatisierte Rückmeldedienst spätestens zum 01.01.2007 startet, sollte bis dahin die Eintragung im vergenannten Verzeichnis erfolgt sein.
   
             
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