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Der
Rückmeldedienst ist grundsätzlich ein Teilbereich des Mitteilungsdienstes
innerhalb des Grundmoduls. Durch Gesetzesänderung sind die Meldebehörden
gehalten, künftig (ab 01.01.2007) den bisher per Briefverkehr
abgewickelten Rückmeldedienst in automatisierter Form durchzuführen.
Die Verfahrenslösung MESO ist XMeld- fähig. Als Transportsoftware,
die anfallende XMeld- Nachrichten OSCI-konform versendet oder empfängt,
können verschiedene Produkte eingesetzt werden. Je nachdem wie breit die
Anwendungspalette für eine Transportkomponente aussieht oder bereits eine
Zusammenarbeit besteht, sollte man sich für eine Alternative entscheiden.
Im Rahmen unserer Verfahrenslösung MESO empfehlen wir Ihnen
die im MESO-Standard enthaltene Transportsoftware „IRIS-Transport
(Modul HSH)“. Auf grund evtl. anderer bestehender vertraglicher
Beziehungen ist natürlich auch der Einsatz einer dritten Transportsoftware
wie z.B. Moin-Start (Govello4EWO), Moin-Transport oder ProGOV von procilon grundsätzlich
möglich.
Die genannten Komponenten ermöglichen die Abwicklung des kompletten OSCI-
Transport von XMeld- Daten, die mit MESO beim Sender
erzeugt werden bis zu den eingehenden XMeld- Daten, die beim Empfänger verarbeitet
werden.
Um jederzeit OSCI-Nachrichten empfangen zu können, wird eine vertragliche
Bindung zu einem Intermediär, der als Mittler im Internet
auftritt, benötigt. Von diesem Intermediär holt die eingesetzte Transportsoftware
die vorhandenen Daten ab und stellt sie MESO zur Verfügung. Die selbst erzeugten X-Melddatensätze werden
zum weiteren Versand an die Rückmeldebehörde mit der eingesetzten Transportsoftware
(z.B. IRIS-TRANSPORT) an den Intermediär weitergeleitet.
Die Intermediärfunktion werden länderunterschiedlich als auch im Umfang
der angebotenen Dienstleistungen von mehreren Datenzentralen oder unmittelbar
von Landesdatenverwaltungen angeboten. Die preislichen Vorstellungen für
die zu erbringenden Dienstleistungen sind sicherlich gewissen Schwankungen unterworfen.
Es gibt nach unserer Kenntnis zumindestdort keinen Anschlusszwang an einen bestimmten
Intermediär, wo der Gesetzgeber hiervon Abstand genommen hat. Ein Kostenvergleich
lohnt sich daher und evtl. sind regionale Sonderregelungen möglich. |
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Weiterhin
benötigt jeder Teilnehmer am automatisierten Rückmeldeverfahren
ein Behördenzertifikat. Diese werden in der Regel
von den Landesverwaltungsämtern oder von ihr beauftragten Stellen
angeboten. In diesem Zusammenhang evtl. auftretende Fragen zum Regionalschlüssel,
der für die Kennung A/Dienststelle benötigt wird, werden
von unsgerne beantwortet.
Die Verzeichnisdiensteinträge im DVDV (Deutsche VerwaltungsDiensteVerzeichnis)
der Meldebehörden erfolgt sukzessive, sodass die Vervollständigung
des DVDV noch einige Zeit andauern wird. Die Eintragung im DVDV ist aber eine
dringende Notwendigkeit für die Teilnahme am automatisierten Rückmeldeverfahren.
Neben den namentlichen und postalischen Angaben der teilnehmenden Behörde
sind für den OSCI- Transport unter anderem Intermediär-Informationen
(Adresse und Zertifikat) sowie das Behördenzertifikat mit dem öffentlichen
Schlüssel hinterlegt. Da der automatisierte Rückmeldedienst spätestens
zum 01.01.2007 startet, sollte bis dahin die Eintragung im vergenannten Verzeichnis
erfolgt sein. |
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