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Unser Softwarepartner HSH präsentiert unter der Internetadresse
www.meldebehoerde.de Programmmodule, die sowohl Kunden als auch Mitarbeitern
einer Meldebehörde die Nutzung von Dienstleistungen über das Internet
ermöglichen.
Da im täglichen Geschäft einer Meldebehörde die Verarbeitung
sensibler personengebundener Daten eine große Rolle spielt, ist die
Sicherung dieser Daten durch Zugangskontrollen, Verschlüsselung und digitale
Signierung bei der Entwicklung internetbasierter Softwareprodukte ein integraler
und nicht mehr wegzudenkender Bestandteil.
Kunden einer Meldebehörde kann durch diese eGovernmentpräsenz ein
zusätzliches Spektrum an zeitlich ungebundenen Dienstleistungen angeboten
werden, welche nicht zuletzt auch den Mitarbeitern der Meldebehörde als
Arbeitsentlastung zugute kommen können.
Die Arbeit einer Meldebehörde kann schon heute nicht mehr als unabhängig
bezeichnet werden und zukünftig werden durch die Vernetzung mit anderen
Behörden neue Aufgabenfelder entstehen und gefordert. AB-DATA
steht mit dem Softwarehaus HSH schon heute als Partner mit Rat und Tat an
Ihrer Seite.
Nachstehend führen wir Ihnen einige Beispiele der Internetpräsenz
einer Stadt/Gemeinde auf:
Melderegisterauskunft- Online
Mit der Änderung des Melderechtsrahmengesetzes wurde neben weiteren
Funktionalitäten die Zulässigkeit der einfachen Melderegisterauskunft
durch Abruf über das Internet rechtlich legitimiert. Zugegebenermaßen
bedarf es in einigen Bundesländern für die Zulässigkeit
der einfachen Melderegisterauskunft über das Internet noch der Novellierung
der Landesmeldegesetze.
Unter diesen rechtlichen Prämissen hat HSH bereits im Jahr 2000
mit den entsprechenden Entwicklungen begonnen und verfügt inzwischen über
praxiserprobte Lösungen sowohl für die Behördenauskunft
als auch für die einfache Melderegisterauskunft via Internet.
Unsere Lösung MESO-Internetauskunft erfüllt auch die Forderungen
nach Arbeitserleichterung und Sicherheit. Aus dem Melderegister werden
die erforderlichen Daten exportiert und in ein Informationsregister importiert.
Das Informationsregister enthält alle für die einfachen Melderegisterauskünfte
oder Behördenauskünfte benötigten Daten. Die Daten des
Informationsregisters werden regelmäßig und automatisiert
aus dem Melderegister aktualisiert.
Die Vorteile einer solchen Vorgehensweise liegen auf der Hand.
Das Melderegister bleibt in einem sicheren Umfeld und ist vor Angriffen
von außen geschützt.
Eine Verwaltung kann ihre Internet-
komponente einem beliebigen
Dienstleister anvertrauen, der das
entsprechende Sicherheitsumfeld
garantiert.
Auch die Installation des Inforegisters in
der eigenen Verwaltung ist
möglich.
Das Informationsregister beinhaltet nur
die Daten, die die jeweilige
Verwaltung
nach außen zeigen will. Datensätze mit
Auskunftssperren werden gesondert
geschützt.
Auskünfte werden dann erteilt, wenn eine Person eindeutig identifiziert
werden kann. Die Anfragen werden protokolliert. Anfrage und Antwort
werden verschlüsselt übermittelt. Der Anfragende greift direkt auf
das Informationsregister zu und erhält direkt die entsprechende
Auskunft.
Anfragen und Anfrageergebnisse werden für Abrechnungszwecke und,
wenn die Auskunft den Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft übersteigt,
zu Zwecken des Nachweises der Datenübermittlung protokolliert. Protokolle
sind so konfigurierbar, dass die Daten nur so lange aufbewahrt werden,
wie sie für die Abrechnung und den datenschutzrechtlichen Nachweis
benötigt werden.
Das Abrechnungsprogramm der Internetauskunft dient den Meldebehörden
zur einfachen und schnellen Abrechnung der Melderegisteranfragen. Es
können für die erfolgten Anfragen Rechnungen erstellt und Zahlungseingänge
gebucht werden. |
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Pass/PA-Statusabfrage
Mit dem Modul Pass/PA-Statusabfrage wird die Information
des Bürgers zum Bearbeitungsstand seines beantragten Dokumentes über
das Internet ermöglicht.
Für diese Auskunft muss der Bürger über einen Internetzugang verfügen
und die entsprechende Website „Pass/PA-Statusabfrage“ aufrufen. Diese
Website könnte sich innerhalb der Homepage der Stadt oder Gemeinde befinden.
Auf dieser Website gibt der Bürger seine Dokumentennummer ein und wählt
die Art des Dokuments aus. Durch Betätigen des Buttons <Suche starten> wird
der Suchvorgang ausgelöst und als Ergebnis der Status des Dokuments angezeigt.
Bearbeitungsstatus des Dokuments kann z.B. sein: beantragt, versendet, in Produktion
oder zurückgeliefert.
Verfahren Meso- Internetwahlschein
Die Software Meso bietet die Möglichkeit, über das Internet mit dem
Verfahren „Meso- Internetwahlschein“ beantragte
Wahlscheine direkt im Wahlmodul einzuarbeiten.
Anwender, die eine Beantragung des Wahlscheines über das Internet und dessen
Einarbeitung in das Meso planen, übergeben an den WEB-Server Orts- und Straßenangaben
einschließlich der Postleitzahl. Dies dient der Sicherheit der Verarbeitung
des Wahlscheinantrages und der Vermeidung von Schreibfehlern bei der Beantragung.
Außerdem wird eine E-Mail-Adresse festgelegt, an die später die eingegangenen
Wahlscheinanträge übermittelt werden.
Der Anwender erhält eine Kunden- ID, die sowohl gewährleistet, dass
nur die zuständige Behörde Daten erhält, als auch dass bei nicht
verbundenen Wahlen die Daten der jeweils richtigen Wahl zugeordnet werden.
Zum Integrieren des Meso- Internetwahlscheins in Ihren vorhandenen Internet-Auftritt
benötigen Sie lediglich Ihre Kunden- ID. Von Wahlberechtigten beantragte
Wahlscheinanträge werden gesammelt und täglich an die zuständige
Verwaltung per Email übersandt.
Die übersandten Wahlscheinanträge werden nach Erhalt
komplett in das Wahlscheinverfahren importiert. Protokollfunktionen
sichern, dass ein doppeltes Einlesen unmöglich ist.
Wurden Antragsdaten erfolgreich importiert, können die Wahlscheine entweder
für den Sammeldruck erfasst oder sofort ausgestellt und
gedruckt werden. Beide Verfahren sind identisch zur manuellen Ausstellung eines
Wahlscheines und sind somit für den Bearbeiter einfach zu handhaben.
Kann der Antragsdatensatz eindeutig zugeordnet werden, so wird die gewünschte
Verarbeitungsmaske aufgeblendet. Bei Abweichungen erhält der Anwender eine
entsprechende Prüfmaske, wo eine individuelle Entscheidung über den
Antrag getroffen werden kann.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, laden wir Sie ein, sich unter www.meldebehoerde.de von
unseren Beispielanwendungen oder durch die nachfolgenden Beschreibungen überzeugen
zu lassen. |
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