Unser Softwarepartner HSH präsentiert unter der Internetadresse www.meldebehoerde.de Programmmodule, die sowohl Kunden als auch Mitarbeitern einer Meldebehörde die Nutzung von Dienstleistungen über das Internet ermöglichen.

Da im täglichen Geschäft einer Meldebehörde die Verarbeitung sensibler personengebundener Daten eine große Rolle spielt, ist die Sicherung dieser Daten durch Zugangskontrollen, Verschlüsselung und digitale Signierung bei der Entwicklung internetbasierter Softwareprodukte ein integraler und nicht mehr wegzudenkender Bestandteil.

Kunden einer Meldebehörde kann durch diese eGovernmentpräsenz ein zusätzliches Spektrum an zeitlich ungebundenen Dienstleistungen angeboten werden, welche nicht zuletzt auch den Mitarbeitern der Meldebehörde als Arbeitsentlastung zugute kommen können.

Die Arbeit einer Meldebehörde kann schon heute nicht mehr als unabhängig bezeichnet werden und zukünftig werden durch die Vernetzung mit anderen Behörden neue Aufgabenfelder entstehen und gefordert. AB-DATA steht mit dem Softwarehaus HSH schon heute als Partner mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Nachstehend führen wir Ihnen einige Beispiele der Internetpräsenz einer Stadt/Gemeinde auf:

Melderegisterauskunft- Online
Mit der Änderung des Melderechtsrahmengesetzes wurde neben weiteren Funktionalitäten die Zulässigkeit der einfachen Melderegisterauskunft durch Abruf über das Internet rechtlich legitimiert. Zugegebenermaßen bedarf es in einigen Bundesländern für die Zulässigkeit der einfachen Melderegisterauskunft über das Internet noch der Novellierung der Landesmeldegesetze.

Unter diesen rechtlichen Prämissen hat HSH bereits im Jahr 2000 mit den entsprechenden Entwicklungen begonnen und verfügt inzwischen über praxiserprobte Lösungen sowohl für die Behördenauskunft als auch für die einfache Melderegisterauskunft via Internet.

Unsere Lösung MESO-Internetauskunft erfüllt auch die Forderungen nach Arbeitserleichterung und Sicherheit. Aus dem Melderegister werden die erforderlichen Daten exportiert und in ein Informationsregister importiert. Das Informationsregister enthält alle für die einfachen Melderegisterauskünfte oder Behördenauskünfte benötigten Daten. Die Daten des Informationsregisters werden regelmäßig und automatisiert aus dem Melderegister aktualisiert.

Die Vorteile einer solchen Vorgehensweise liegen auf der Hand.

Das Melderegister bleibt in einem sicheren Umfeld und ist vor Angriffen von außen geschützt.

  •  Eine Verwaltung kann ihre Internet-
         komponente einem beliebigen
         Dienstleister anvertrauen, der das
         entsprechende Sicherheitsumfeld
         garantiert.

  •  Auch die Installation des Inforegisters in
         der eigenen Verwaltung ist möglich.

  •  Das Informationsregister beinhaltet nur
         die Daten, die die jeweilige Verwaltung
         nach außen zeigen will. Datensätze mit      Auskunftssperren werden gesondert
         geschützt.


  • Auskünfte werden dann erteilt, wenn eine Person eindeutig identifiziert werden kann. Die Anfragen werden protokolliert. Anfrage und Antwort werden verschlüsselt übermittelt. Der Anfragende greift direkt auf das Informationsregister zu und erhält direkt die entsprechende Auskunft.

    Anfragen und Anfrageergebnisse werden für Abrechnungszwecke und, wenn die Auskunft den Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft übersteigt, zu Zwecken des Nachweises der Datenübermittlung protokolliert. Protokolle sind so konfigurierbar, dass die Daten nur so lange aufbewahrt werden, wie sie für die Abrechnung und den datenschutzrechtlichen Nachweis benötigt werden.

    Das Abrechnungsprogramm der Internetauskunft dient den Meldebehörden zur einfachen und schnellen Abrechnung der Melderegisteranfragen. Es können für die erfolgten Anfragen Rechnungen erstellt und Zahlungseingänge gebucht werden.
      Pass/PA-Statusabfrage
    Mit dem Modul Pass/PA-Statusabfrage wird die Information des Bürgers zum Bearbeitungsstand seines beantragten Dokumentes über das Internet ermöglicht.
    Für diese Auskunft muss der Bürger über einen Internetzugang verfügen und die entsprechende Website „Pass/PA-Statusabfrage“ aufrufen. Diese Website könnte sich innerhalb der Homepage der Stadt oder Gemeinde befinden. Auf dieser Website gibt der Bürger seine Dokumentennummer ein und wählt die Art des Dokuments aus. Durch Betätigen des Buttons <Suche starten> wird der Suchvorgang ausgelöst und als Ergebnis der Status des Dokuments angezeigt.
    Bearbeitungsstatus des Dokuments kann z.B. sein: beantragt, versendet, in Produktion oder zurückgeliefert.

    Verfahren Meso- Internetwahlschein
    Die Software Meso bietet die Möglichkeit, über das Internet mit dem Verfahren „Meso- Internetwahlschein“ beantragte Wahlscheine direkt im Wahlmodul einzuarbeiten.
    Anwender, die eine Beantragung des Wahlscheines über das Internet und dessen Einarbeitung in das Meso planen, übergeben an den WEB-Server Orts- und Straßenangaben einschließlich der Postleitzahl. Dies dient der Sicherheit der Verarbeitung des Wahlscheinantrages und der Vermeidung von Schreibfehlern bei der Beantragung.
    Außerdem wird eine E-Mail-Adresse festgelegt, an die später die eingegangenen Wahlscheinanträge übermittelt werden.

    Der Anwender erhält eine Kunden- ID, die sowohl gewährleistet, dass nur die zuständige Behörde Daten erhält, als auch dass bei nicht verbundenen Wahlen die Daten der jeweils richtigen Wahl zugeordnet werden.
    Zum Integrieren des Meso- Internetwahlscheins in Ihren vorhandenen Internet-Auftritt benötigen Sie lediglich Ihre Kunden- ID. Von Wahlberechtigten beantragte Wahlscheinanträge werden gesammelt und täglich an die zuständige Verwaltung per Email übersandt.

    Die übersandten Wahlscheinanträge werden nach Erhalt komplett in das Wahlscheinverfahren importiert. Protokollfunktionen sichern, dass ein doppeltes Einlesen unmöglich ist.

    Wurden Antragsdaten erfolgreich importiert, können die Wahlscheine entweder für den Sammeldruck erfasst oder sofort ausgestellt und gedruckt werden. Beide Verfahren sind identisch zur manuellen Ausstellung eines Wahlscheines und sind somit für den Bearbeiter einfach zu handhaben.

    Kann der Antragsdatensatz eindeutig zugeordnet werden, so wird die gewünschte Verarbeitungsmaske aufgeblendet. Bei Abweichungen erhält der Anwender eine entsprechende Prüfmaske, wo eine individuelle Entscheidung über den Antrag getroffen werden kann.

    Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, laden wir Sie ein, sich unter www.meldebehoerde.de von unseren Beispielanwendungen oder durch die nachfolgenden Beschreibungen überzeugen zu lassen.
       
                 
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