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Die gesetzliche Einführung der Kommunalen Doppik in allen deutschen Bundesländern
ist weit fortgeschritten und nicht mehr aufzuhalten. Die Vorteile des neuen
Rechnungsstils wie die größere intergenerative Gerechtigkeit, die
Darstellung des Ressourcenverbrauchs sowie des Werteverzehrs bzw. die output
bzw. zielorientierte Steuerungsmöglichkeit der Verwaltungen sind mit
einer rein kameralen Buchhaltung nur bedingt oder gar nicht zu erreichen.
Die Umstellung aller Kommunalverwaltungen von der Kameralistik auf einen
neuen doppischen Rechnungsstil ist damit vorgezeichnet.
Auch die deutschen
Kirchen unterliegen ähnlichen Sachzwängen
wie die Kommunen. Von besonderer Bedeutung sind hierbei für die
Kirchen v.a. die demographische Entwicklung und die sinkenden Mitgliederzahlen
sowie die indirekt damit verbundenen rückläufigen Steuereinnahmen.
Eine heutige Investition muss daher mit all ihren finanziellen Auswirkungen
auf die Zukunft durch ein zeitgemäßes Finanzwesen abgebildet
werden können.
Zugleich muss ein leistungsfähiges Controlling als Führungs-
und Steuerungsinstrument dafür Sorge tragen, dass finanzielle Fehlentwicklungen
frühzeitig erkannt werden können, um geeignete Gegenmaßnahmen
einleiten zu können. Die Bedeutung dieser Funktionalität gewinnt
insbesondere vor dem Hintergrund der zumeist als „Solidargemeinschaft“ funktionierenden
Kirchenstrukturen an Bedeutung. Das zukünftige Finanzwesen sollte
daher möglichst jeden Teil der Solidargemeinschaft in die Lage versetzen,
frühzeitig auf finanzielle Schieflagen anderer Solidarmitglieder
reagieren und eingreifen zu können.
Hierzu ist das heute in den Kirchen
genutzte kamerale Buchhaltungssystem nur sehr bedingt in der Lage. Innerhalb
der Bistümer und Landeskirchen
wird daher in jüngster Zeit über die Einführung der kaufmännischen
Buchhaltung unter dem Schlagwort „Neues Kirchliches Finanzwesen“ diskutiert.
Mit Interesse wird dabei auch auf die Erfahrungen im kommunalen Sektor
geschaut. Die dort gemachten Erfahrungen sowie erste Modellprojekte im
kirchlichen Bereich sind vielversprechend, stützen jedoch die Auffassung,
dass eine der Privatwirtschaft entspringende rein kaufmännische
Buchhaltung nicht den tatsächlichen Anforderungen der Kirchen gerecht
werden wird.
Mit seinem Produkt „Neues Kirchliches Finanzwesen“ bietet
AB-DATA einen „Brückenschlag“ zwischen den Erfahrungen
kommunaler Modellprojekte sowie kirchenspezifischen Anforderungen. Das
Produkt ist dank seiner zahlreichen sanften Migrationsoptionen dazu prädestiniert,
die Umstellung von der Kameralistik auf das Neue Kirchliche Finanzwesen
so anwenderfreundlich wie möglich zu gestalten.
Die Plattform des
Verfahrens stellen die Finanzmodule des AB-DATA Finanzwesens dar. Hierzu
gehören z.B. folgende Modulbausteine der mandanten-
und anwenderfähigen Software:
Haushaltsplanung und -ausführung,
Bar-) Kasse mit automatisiertem
Zahlungsverkehr (Online-Banking) und
Mahnwesen,
Kosten- und Leistungsrechnung / Controlling
Vermögenserfassung und -bewertung /
Anlagenbuchhaltung,
Budgetierung,
Fakturierung,
Mahnwesen mit Integration zur
Vollstreckung,
Drei-Komponenten-Modell mit Finanz-,
Vermögens- und Ergebnisrechnung,
Konzernkonsolidierung,
Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung sowie
eine
sanfte oder harte Umstiegsoption von
Kameralistik auf Doppik mit der
Option auf
Parallel- und Musterbetriebe. |
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Neben diesen Funktionalitäten
beinhaltet das Verfahren „Neues
Kirchliches Finanzwesen“ zahlreiche zusätzliche, kirchenspezifische
Funktionalitäten wie z.B.:
Gesamthaushalt
Budgetierung und Projektierung langfristiger
Projekte (z.B. Baukassen)
Spenden- / Zuwendungsbescheinigungen
(Einzel- und Jahresspenden bzw.
-bescheinigungen)
umfassendes Controlling (z.B. Zwischen-
und Jahresabschlüsse)
Freie Bescheidschreibung (z.B. Mieten,
Friedhofsgeb ühren, Kindergartenbeiträge)
Differenzierte Haushaltsplanung nach
diversen Kriterien
Umfangreiche (ehrenamtliche)
Erfahrungen der Geschäftsleitung von
AB-DATA im kirchlichen Bereich stellen zugleich eine hohe Praxisnähe
des Verfahrens her. Die neben der windowsbasierenden Client/Server-Lösung
auch als browserfähige Javaversion erhältliche Software ermöglicht
zugleich ein flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten an verschiedenen „Standorten“ per
Browser wie Verwaltungsämtern, Kirchengemeinden, Kindergärten,
Krankenhäusern, Friedhöfen oder Heimarbeitsplätzen. Das „Neue
Kirchliche Finanzwesen“ ist daher prädestiniert, den Umstellungsprozess
sachgerecht und effizient zu realisieren. Die Umstellung auf das AB-DATA-Verfahren
kann i.d.R. jederzeit unterjährig inkl. Übernahme der historischen
Daten aus den Vorsystemen erfolgen.
Ein weiterer Vorteil des AB-DATA-Verfahrens
besteht im bewusst gering gehaltenen Beratungsbedarf. Das Verfahren ist
so konzipiert, dass es dank zahlreicher „weicher
Faktoren“ weitgehend selbsterklärend bisher kameral arbeitenden
Anwendern auch die doppische Umsetzung des Verfahrens ermöglicht. Eine
externe Beratung bei der Einführung des „Neuen Kirchlichen
Finanzwesens“ ist
daher zwar nicht überflüssig, aber eben auch nicht zwingend erforderlich.
Vielmehr kann mit dem AB-DATA-Verfahren eine zielorientierte „Hilfe
zur Selbsthilfe“ gegeben, die die Beratungskosten gegenüber vergleichbaren
Projekten anderer Marktbegleiter deutlich reduziert.
AB-DATA verfügt über einen Erfahrungsschatz von über 100
Einführungsprojekten im Bereich der Kommunalverwaltungen. Von diesem
Fundus werden auch die kirchlichen Anwender profitieren. |
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