Die Gewerbeamtssoftware GESO unseres Softwarepartners HSH ist ein modernes mit Unterstützung von Praxispartnern konzipiertes Verfahren zur Bewältigung anfallender Arbeiten im Gewerbeamt und dient der Effizienz von Arbeitsprozessen.

GESO enthält ein im Dialog zu wartendes und umfangreiches Gewerberegister und bietet eine Reihe von Möglichkeiten der Auswertung gespeicherter Gewerbedaten (Listen und Statistiken). Vielfältige Suchfunktionen ermöglichen einen gezielten Zugriff auf gespeicherte Daten. Die zusätzliche Ausgabe von Auswertungsdaten in Dateiform gewährleistet eine rationelle Weiterverarbeitung in anderen Verfahren (Word, Excel etc).

Die Datenausgabe im EDIFACT- Format ermöglicht auch die Weitergabe an Drittbehörden zur Weiterverarbeitung der Daten. Bei diesem Format handelt es sich um einen bundeseinheitlichen Datensatzaufbau zum Gewerbemeldeverfahren, welches vom Statistischen Bundesamt unabhängig vom eingesetzten Gewerbeverfahren herausgegeben wurde. Ein entsprechend integriertes Verschlüsselungsverfahren ermöglicht den Datentransport per Email.
GESO wurde durch das Statistische Bundesamt abgenommen und zertifiziert.
Um eine variable Anpassung an die unterschiedlichen Aufgabenbereiche (Gemeinde-/Stadt-, Kreisverwaltung) und an die vorhandenen Fallzahlen (z.B. wenige Gaststättenerlaubnisse) zu ermöglichen, wurde die Verfahrenslösung in drei Module mit nachstehenden Schwerpunkten aufgeteilt.

Grundmodul: Gewerbe-Anmeldung GewA 1, Gewerbe-Ummeldung GewA 2, Gewerbe-Abmeldung, GewA 3 Beiblatt zur Gewerbemeldung, Anforderung fehlender Unterlagen, Aufforderung zur gewerblichen Meldepflicht, Auskunft, Kostenbescheid, Annahmeanordnung, Sperrzeitverkürzung, Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit BZR ,GZR, Gestattung § 12 GastG.

Gaststättenmodul: Erlaubnis § 2 GastG, Vorläufige Erlaubnis § 11, GastG Stellvertretungserlaubnis § 9 GastG, Vorläufige Stellvertretungserlaubnis § 11 GastG, Ergänzung zur Erlaubnis § 2 GastG.

Weitere Erlaubnisse: Makler § 34c GewO, Marktfestsetzung § 69 GewO, Wanderlager § 56a GewO (Bescheid Verkaufsveranstaltung), Mitteilung Reisegewerbekarte, Bewachungsgewerbe § 34a GewO, Versteigerung § 34b GewO, Pfandleihgewerbe § 34 GewO, Schaustellen von Personen § 33a GewO, Erlaubnis § 33c, Abs. 1 GewO, Erlaubnis § 33d GewO, Erlaubnis § 33i GewO, Betätigung § 33c, Abs. 3 GewO, Erlaubnis § 60a, Abs. 2 und 3 GewO.
  Die Gewerbeamtssoftware GESO wurde analog zur Meldebehördensoftware MESO entwickelt, wodurch sich bei Einsatz beider Produkte für den Anwender eine Reihe von Vorteilen ergeben. So ergibt/ergeben sich

  •  eine weitgehend gleichbleibende
         Handhabung der Oberflächengestaltung,

  •  eine einheitliche Unterstützung der      Programmanwendung in GESO, MESO und      AUSO (Ausländerbehördensoftware),

  •  eine einheitliche Nutzung der Datenbank für      beide Verfahren, was die notwendigen      Userlizenzen für die eingesetzten      Datenbanken reduziert,

  •  verfügbare Schnittstellen zwischen der      Meldebehörden- und der Gewerbedaten-
         bank. (So können zutreffende Einwohner-
         daten bei einer Erfassung aus MESO in
         GESO durch Auswahl übernommen werden,
         ohne diese nochmals zu erfassen,),

  •  Vorteile durch eine gemeinsam genutzte
         Orts- und Straßenverwaltung. Der sonst      erforderliche Aufwand für eine Pflege der
         Orte und Straßen im Gewerbeamt entfällt.


  • Einerseits wurden Elektronische Formulare der Verlagsgruppe Jüngling gbb integriert, wobei alle Formulare, die der Verlag in Papierform anbietet und für Qualität, Aktualität und Gesetzmäßigkeit der Vordrucke Sorge trägt, mittels GESO aus dem Programm auf weißes Papier ausgegeben werden.

    Andererseits können mit entsprechenden Werkzeugen Baustein-Formulare selbst mittels Word im RTF- Format erstellt und in die Software GESO eingebunden werden. Damit können auch spezifische Anforderungen der Verwaltungen bei der Formulargestaltung berücksichtigt werden.
    Zum Programm GESO kann eine Intranetauskunft zur Einrichtung von Auskunftsarbeitsplätzen innerhalb der Verwaltung eingesetzt werden. Weitere Informationen siehe hierzu auch die Intranetauskunft zum Verfahren MESO-Grundmodul. Ab 10/2006 stehen analog dem MESOVerfahren entsprechende Internetvorgänge zur Verfügung.
       
                 
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