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Die
Gewerbeamtssoftware GESO unseres Softwarepartners HSH ist ein modernes
mit Unterstützung von Praxispartnern konzipiertes Verfahren zur
Bewältigung anfallender Arbeiten im Gewerbeamt und dient der Effizienz
von Arbeitsprozessen.
GESO enthält ein im Dialog zu wartendes und umfangreiches Gewerberegister
und bietet eine Reihe von Möglichkeiten der Auswertung gespeicherter Gewerbedaten
(Listen und Statistiken). Vielfältige Suchfunktionen ermöglichen einen
gezielten Zugriff auf gespeicherte Daten. Die zusätzliche Ausgabe von Auswertungsdaten
in Dateiform gewährleistet eine rationelle Weiterverarbeitung in anderen
Verfahren (Word, Excel etc).
Die Datenausgabe im EDIFACT- Format ermöglicht auch die Weitergabe an Drittbehörden
zur Weiterverarbeitung der Daten. Bei diesem Format handelt es sich um einen
bundeseinheitlichen Datensatzaufbau zum Gewerbemeldeverfahren, welches vom Statistischen
Bundesamt unabhängig vom eingesetzten Gewerbeverfahren herausgegeben wurde.
Ein entsprechend integriertes Verschlüsselungsverfahren ermöglicht
den Datentransport per Email.
GESO wurde durch das Statistische Bundesamt abgenommen und zertifiziert.
Um eine variable Anpassung an die unterschiedlichen Aufgabenbereiche (Gemeinde-/Stadt-,
Kreisverwaltung) und an die vorhandenen Fallzahlen (z.B. wenige Gaststättenerlaubnisse)
zu ermöglichen, wurde die Verfahrenslösung in drei Module mit nachstehenden
Schwerpunkten aufgeteilt.
Grundmodul: Gewerbe-Anmeldung GewA 1, Gewerbe-Ummeldung
GewA 2, Gewerbe-Abmeldung, GewA 3 Beiblatt zur Gewerbemeldung, Anforderung fehlender
Unterlagen, Aufforderung zur gewerblichen Meldepflicht, Auskunft, Kostenbescheid,
Annahmeanordnung, Sperrzeitverkürzung, Prüfung der persönlichen
Zuverlässigkeit BZR ,GZR, Gestattung § 12 GastG.
Gaststättenmodul: Erlaubnis § 2 GastG, Vorläufige
Erlaubnis § 11, GastG Stellvertretungserlaubnis § 9 GastG, Vorläufige
Stellvertretungserlaubnis § 11 GastG, Ergänzung zur Erlaubnis § 2
GastG.
Weitere Erlaubnisse: Makler § 34c GewO, Marktfestsetzung § 69
GewO, Wanderlager § 56a GewO (Bescheid Verkaufsveranstaltung), Mitteilung
Reisegewerbekarte, Bewachungsgewerbe § 34a GewO, Versteigerung § 34b
GewO, Pfandleihgewerbe § 34 GewO, Schaustellen von Personen § 33a
GewO, Erlaubnis § 33c, Abs. 1 GewO, Erlaubnis § 33d GewO, Erlaubnis § 33i
GewO, Betätigung § 33c, Abs. 3 GewO, Erlaubnis § 60a, Abs.
2 und 3 GewO. |
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Die Gewerbeamtssoftware GESO wurde analog zur
Meldebehördensoftware MESO entwickelt, wodurch sich bei Einsatz beider
Produkte für den Anwender eine Reihe von Vorteilen ergeben. So ergibt/ergeben
sich
eine weitgehend gleichbleibende
Handhabung
der Oberflächengestaltung,
eine einheitliche Unterstützung der Programmanwendung in GESO, MESO und
AUSO (Ausländerbehördensoftware),
eine einheitliche Nutzung der Datenbank für beide Verfahren, was die
notwendigen Userlizenzen für die eingesetzten Datenbanken reduziert,
verfügbare Schnittstellen zwischen der Meldebehörden-
und der Gewerbedaten-
bank.
(So können zutreffende Einwohner-
daten bei einer
Erfassung aus MESO in
GESO
durch Auswahl übernommen werden,
ohne diese nochmals
zu erfassen,),
Vorteile durch eine gemeinsam genutzte
Orts- und Straßenverwaltung. Der
sonst erforderliche Aufwand für eine Pflege der
Orte und Straßen im
Gewerbeamt entfällt.
Einerseits wurden Elektronische Formulare der Verlagsgruppe Jüngling gbb
integriert, wobei alle Formulare, die der Verlag in Papierform anbietet und für
Qualität, Aktualität und Gesetzmäßigkeit der Vordrucke Sorge
trägt, mittels GESO aus dem Programm auf weißes Papier ausgegeben
werden.
Andererseits können mit entsprechenden Werkzeugen Baustein-Formulare selbst
mittels Word im RTF- Format erstellt und in die Software GESO eingebunden werden.
Damit können auch spezifische Anforderungen der Verwaltungen bei der Formulargestaltung
berücksichtigt werden.
Zum Programm GESO kann eine Intranetauskunft zur Einrichtung von Auskunftsarbeitsplätzen
innerhalb der Verwaltung eingesetzt werden. Weitere Informationen siehe hierzu
auch die Intranetauskunft zum Verfahren MESO-Grundmodul. Ab 10/2006 stehen analog
dem MESOVerfahren entsprechende Internetvorgänge zur Verfügung. |
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