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Finanzrechnung
Die Finanzrechnung wird in der Kommunalen Doppik von AB-DATA über eine Kopplung
an die jeweiligen kaufmännischen Sachkonten auto-
matisch mitgeführt. In der Finanzrechnung werden sämtliche Zahlungsströme,
d.h. die Einzahlungen und Auszahlungen, der Kommunalverwaltung gebucht. Sie ist
eine auf die kommunalen Bedürfnisse abgestimmte kaufmännische Kapitalflussrechnung
(auch Cash Flow - Rechnung genannt) und stellt die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes
dar.
Um eine beständige und verlässliche Finanzierung der Kommunalverwaltung
zu gewährleisten, hat die Finanzrechnung die Aufgabe, die Beträge transparent
nach ihrem konsumtiven, investiven oder finanzwirt-
schaftlichen Charakter zahlungsartenscharf aufzuzeigen. Gemäß diesem
Grundsatz wird die Finanzrechnung im AB-DATA Verfahren nach "laufender Verwaltungstätigkeit", "Finanz-
ierungstätigkeit" und "Investitionstätigkeit" gegliedert.
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Das
AB-DATA Verfahren ermöglicht neben der Planung auf Sachkonten
u.a. das Planen auf Finanzrechnungskonten. Die Finanzplanung erfolgt
somit parallel zur Sachkontenplanung. Ausschließlich im Rahmen
des Finanzplans können Ermächtigungen für Investitionen
und Finanzierungen erteilt werden. Der Finanzplan übernimmt somit
wichtige Punkte des kameralen Vermögenshaushaltes. Nicht zu verwechseln
ist der Sinngehalt mit der kameralen Finanzplanung, welche ein Investitionsprogramm
und eine mittelfristige Finanzplanung enthält.
Eine Fortführung kameraler Kassenschnitt-
stellen wird auch in der Kommunalen Doppik 1:1 garantiert. Die Kommunale Doppik
verfolgt das Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit
und löst sich damit vom kameralen Kassenwirksam-
keitsprinzip. Klassisch
kamerale
Komponenten wie Stundungszins- und Niederschlagungs-
verfahren bzw. Aussetzung
der Vollziehung gehören auch in der Kommunalen Doppik zum Funktionsumfang
des Verfahrens. Bewährte Funktionalitäten des HKR-Verfahrens wie das
Mahnwesen, Verwahrbücher, Vorschusskonten, Einnahme-DTA oder Gutschriften
sichern auch zukünftig die hohe Funktionsfähigkeit des Kassengeschäftes
in der (neuen) Finanz-
buchhaltung. |
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