Finanzrechnung

Die Finanzrechnung wird in der Kommunalen Doppik von AB-DATA über eine Kopplung an die jeweiligen kaufmännischen Sachkonten auto-
matisch mitgeführt. In der Finanzrechnung werden sämtliche Zahlungsströme, d.h. die Einzahlungen und Auszahlungen, der Kommunalverwaltung gebucht. Sie ist eine auf die kommunalen Bedürfnisse abgestimmte kaufmännische Kapitalflussrechnung (auch Cash Flow - Rechnung genannt) und stellt die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes dar.

Um eine beständige und verlässliche Finanzierung der Kommunalverwaltung zu gewährleisten, hat die Finanzrechnung die Aufgabe, die Beträge transparent nach ihrem konsumtiven, investiven oder finanzwirt-
schaftlichen Charakter zahlungsartenscharf aufzuzeigen. Gemäß diesem Grundsatz wird die Finanzrechnung im AB-DATA Verfahren nach "laufender Verwaltungstätigkeit", "Finanz-
ierungstätigkeit" und "Investitionstätigkeit" gegliedert.

  Das AB-DATA Verfahren ermöglicht neben der Planung auf Sachkonten u.a. das Planen auf Finanzrechnungskonten. Die Finanzplanung erfolgt somit parallel zur Sachkontenplanung. Ausschließlich im Rahmen des Finanzplans können Ermächtigungen für Investitionen und Finanzierungen erteilt werden. Der Finanzplan übernimmt somit wichtige Punkte des kameralen Vermögenshaushaltes. Nicht zu verwechseln ist der Sinngehalt mit der kameralen Finanzplanung, welche ein Investitionsprogramm und eine mittelfristige Finanzplanung enthält.

Eine Fortführung kameraler Kassenschnitt-
stellen wird auch in der Kommunalen Doppik 1:1 garantiert. Die Kommunale Doppik verfolgt das Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit und löst sich damit vom kameralen Kassenwirksam-
keitsprinzip. Klassisch kamerale Komponenten wie Stundungszins- und Niederschlagungs-
verfahren bzw. Aussetzung der Vollziehung gehören auch in der Kommunalen Doppik zum Funktionsumfang des Verfahrens. Bewährte Funktionalitäten des HKR-Verfahrens wie das Mahnwesen, Verwahrbücher, Vorschusskonten, Einnahme-DTA oder Gutschriften sichern auch zukünftig die hohe Funktionsfähigkeit des Kassengeschäftes in der (neuen) Finanz-
buchhaltung.
   
             
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