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Definition
Die Anlagenbuchhaltung als Hauptbestandteil der Vermögensrechnung
ist der Teil der Buchhaltung, der speziell für die Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens geführt wird. Sie ist eine Nebenbuchhaltung
zu den Bilanzkonten des Anlagevermögens (aktive Bestandskonten
des Sachanlagevermögens, passive Bestandskonten für Sonderposten
aus Zuschüssen). In der Anlagenbuchhaltung wird die Zusammensetzung
und die Entwicklung der auf den Bilanzkonten dargestellten Bestände
im einzelnen nachgewiesen. Ferner dient die Anlagenbuchhaltung zur
Erstellung der von Auswertungen, wie Anlagennachweise, Bestandsverzeichnisse,
Inventurlisten etc.
Das Anlagevermögen an sich stellt die Gesamtheit aller Vermögensgegenstände
mit Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Gegenstände inkl.
Sachgesamtheiten (Zusammenfassung mehrerer nicht selbständig
nutzungsfähiger Gegenstände) dar, die einem Buchungskreis
langfristig, d.h. mindestens länger als ein Jahr, dienen. Die
einzelnen Komponenten des Anlagevermögens sind: |
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Liegenschaften
sowie Aufbauten/Aufwuchs:
Damit sind nicht nur die Baugrundstücke
gemeint, die auf der Basis der Bodenricht-
werte
bereits einen Preis haben, sondern
auch die vielen sonstigen Flächen im
Besitz
der Kommunalverwaltungen: Wald- und
Ackerflächen. Neben der eigentlichen
Grundstücksbewertung stellt sich auch die
Frage, ob und wie der
Aufwuchs oder die
Aufbauten bewertet werden können.
Straßen, Wege, Plätze und ihre Neben-
anlagen:
Dazu gehören
nicht nur die
„normalen“ Straßen sondern auch die
gesamten Nebenwege (Radwege,
Wanderwege,...) und auch die Nebenanla-
gen (Verkehrszeichen, Beleuchtung, Ampeln,
Poller, Geländer,...).
Die Bestandsaufnahme
in diesem Bereich kann nur vor Ort erfolgen,
das
bedeutet aber, dass diese Arbeit sehr
zeitintensiv ist. Neben der eigentlichen
Bewertung muss auch eine Zustandsbewer-
tung durchgeführt
werden.
Sonstiges Anlagevermögen: Der gesamte
Rest. Es ist sinnvoll, im
Rahmen der Erster-
fassung eine Inventarisierung durchzufüh-
ren. Damit werden die Grundlagen für die im
laufenden Betrieb notwendigen
Inventuren
geschaffen. Das Regelwerk für die Bewer-
tung ist aufgrund
der landesspezifischen
Vorgaben und der lokalen Gegebenheiten
zu definieren, so dass die Bewertung für die
Bilanzprüfer nachvollziehbar
ist.
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