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Alle deutschen Kommunalverwaltungen sind gemäß Gemeindehaushaltsverordnung
dazu verpflichtet, unabhängig von Kameralistik oder Doppik, alle Vermögensgegenstände
wirtschaftlich zu verwalten und ordnungsgemäß nachzuweisen. Gleichwohl
liegen in den meisten deutschen Kommunalverwaltungen entsprechende Verzeichnisse
nicht vor bzw. werden nicht laufend aktualisiert. Selbst bei den Kommunalverwaltungen,
bei denen Karteien geführt wurden, fehlen regelmäßig die Verkehrswege
und oft auch die Liegenschaften.
In der Regel ist bei den Kommunalverwaltungen auch kein speziell ausgebildeter
Anlagenbuchhalter vorhanden. In einigen Fällen werden die Buchhalter aus
den Werken herangezogen. Auch diese sind oft aufgrund der Komplexität der
verwaltungsspezifischen Besonderheiten sowie dem fehlenden Regelwerk (einheitliche
und verbindliche Bewertungsrichtlinien) überfordert. Benötigt werden
nicht nur Programme sondern vor allem auch der Wissenstransfer über den
systematischen Aufbau einer kommunalen Anlagenbuchhaltung. |
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Folgende Ausführungen erläutern das
Leistungsspektrum der AB-DATA KOMMUNAL-Anlagenbuchhaltung:
Definition
Leistungsumfang
Aufbau Anlagenbuchhaltung
Vor-
/ Hilfsverfahren
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