Alle deutschen Kommunalverwaltungen sind gemäß Gemeindehaushaltsverordnung dazu verpflichtet, unabhängig von Kameralistik oder Doppik, alle Vermögensgegenstände wirtschaftlich zu verwalten und ordnungsgemäß nachzuweisen. Gleichwohl liegen in den meisten deutschen Kommunalverwaltungen entsprechende Verzeichnisse nicht vor bzw. werden nicht laufend aktualisiert. Selbst bei den Kommunalverwaltungen, bei denen Karteien geführt wurden, fehlen regelmäßig die Verkehrswege und oft auch die Liegenschaften.

In der Regel ist bei den Kommunalverwaltungen auch kein speziell ausgebildeter Anlagenbuchhalter vorhanden. In einigen Fällen werden die Buchhalter aus den Werken herangezogen. Auch diese sind oft aufgrund der Komplexität der verwaltungsspezifischen Besonderheiten sowie dem fehlenden Regelwerk (einheitliche und verbindliche Bewertungsrichtlinien) überfordert. Benötigt werden nicht nur Programme sondern vor allem auch der Wissenstransfer über den systematischen Aufbau einer kommunalen Anlagenbuchhaltung.
  Folgende Ausführungen erläutern das Leistungsspektrum der AB-DATA KOMMUNAL-Anlagenbuchhaltung:

  •  Definition

  •  Leistungsumfang

  •  Aufbau Anlagenbuchhaltung

  •  Vor- / Hilfsverfahren
  •    
                 
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