Der Verfahrensbereich zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist neben dem Finanz-, Einwohner- und Sozialwesenwesen ein weiterer Kernbereich in der Kommunalverwaltung. Als Systemhaus integriert AB-DATA die OVVISO-Verfahrenslösungen des AB-DATA-Partners DATA-team GmbH in Leipzig in die Marke AB-DATA KOMMUNAL. Im Rahmen der Integration erhalten die Kunden eine integrierte Anbindung der OVVISO-Verfahren an die AB-DATA KOMMUNAL-Verfahren Finanz- und Einwohnerwesen sowie AVVISO Vollstreckung unter der Datenbank des Marktführers Oracle. AB-DATA bietet als Generalunternehmer die OVVISO-Verfahren von der Akquisition über die Verfahrenseinführung und -schulung bis zur Hotline-Betreuung mit eigenem qualifiziertem, langjährig erfahrenem Fachpersonal an.

Das Produktportfolio im Bereich von OVVISO Ordnungswidrigkeiten umfasst insbesondere folgende Programmmodule:

1.OVVISO-Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
2.OVVISO-Ruhender Verkehr
3.OVVISO-Fließender Verkehr

1. OVVISO-Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

„OVVISO-Allgemeine Ordnungswidrigkeiten“
ist ein modernes Verfahren zur umfassenden und einheitlichen Bearbeitung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten, also der Ordnungswidrigkeiten, die nicht dem öffentlichen Straßenverkehr zugeordnet werden können. Mit diesem Verfahren werden neue Standards gesetzt. Individuell in die jeweilige Organisationsstruktur der Verwaltungen integriert und immer an der aktuellen Rechtslage ausgerichtet, bietet OVVISO alle Bearbeitungsmöglichkeiten von der Verfahrensaufnahme der festgestellten Ordnungswidrigkeit bis zur endgültigen Durchsetzung und Vollstreckung der verhängten Ordnungsgelder, um auch hier die Sachbearbeitung effektiv und flexibel zu gestalten.

Das Ordnungswidrigkeitsverfahren OVVISO wurde in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Halle, dem Landkreis Döbeln und weiteren Anwendern entwickelt. Die so entstandene anwenderorientiert Verfahrenslösung gewährleistet eine an der jeweiligen Verwaltungsstruktur orientierte effektive und rationelle Sachbearbeitung der anfallenden und zu ahnenden Ordnungswidrigkeiten. Die notwendige Anbindungen an das AB-DATA Finanzverfahren wird wie in AVVISO über eine entsprechende Online-Schnittstelle ermöglicht.

Für viele Gesetzesbereiche wird durch den Hersteller der jeweils dazugehörende Verwarn- und Bußgeldkatalog mitgeliefert. Es ist bei der angebotenen Verfahrenslösung selbstverständlich, dass anwenderseitig aufgrund bestehender Satzungen und kommunaler Vorschriften weitere Bußgeldkataloge mit eigenen Tatbeständen definiert und hinterlegt werden können. Auf dieser Basis wird seitens des Herstellers grundsätzlich gewährleistet, dass alle Vergehen im Bereich der Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten ohne verfahrensseitigen zusätzlichen Programmieraufwand verfolgt und geahndet werden können.

Die nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vorgesehenen und im Einzelfall zugelassenen Verfahrensstufen können im Verfahren abgerufen werden. Sie sind mit entsprechenden Schriftsätzen hinterlegt, die automatisiert einzeln oder im Stapel ausgedruckt werden können. Es besteht bei der laufenden Sachbearbeitung die Möglichkeit, auszugebende Texte der einzelnen Schriftstücke individuell zu ergänzen oder zu verändern.
Das Verfahren verfügt über folgende zusätzliche Funktionalitäten:

  •  OVVISO bietet zur Fallsuche neben der
         Eingabe des eigenen Aktenzeichens auch
         die Suche nach fremden Aktenzeichen
         beteiligter Behörden / Rechtsanwälten
         sowie bei der Namenseingabe die exakte
         als auch phonetische Volltextsuche. Die
         Suchfunktion kann hierbei auch auf
         beteiligte Personen erweitert werden.
  •  Sofern verwaltungsseitig bei bestimmten
         Ordnungswidrigkeiten Erfassungsgeräte vor
         Ort im Einsatz sind, kann über eine
         individuelle Schnittstelle die automatisierte
         Datenübernahme gewährleistet werden.
         Hierzu zählt auch die Übernahme von Daten
         aus anderen Verwaltungsbereichen
         (Polizeidienststellen usw.).
  •  Das Verfahren selbst verfügt über die
         Funktion eines Posteingangsbuches, wo
         eingehende Dokumente eingescannt ein
         Buchungszeichen/PK vergeben und dann
         einem Sachbearbeiter gemäß den in den
         Stammdaten hinterlegten Rechtegruppen
         zugeordnet werden kann.
  •  Eine komfortable elektronische Aktenfüh-
         rung ist gewährleistet und bietet die
         Möglichkeit des jederzeitigen Ausdrucks
         bestehender Schriftsätze aus der Akte.
  •  Dem Anwender wird ebenfalls die
         Möglichkeit eröffnet, Basisdaten aus dem
         eingesetzten Einwohnerwesen MESO 96
         über eine entsprechende XMeld-Schnittstelle
         abzurufen.
  •  Weiterhin ist es der Verwaltung freigestellt,
         den Bereich der Vollstreckung mit den
         Entscheidungsmöglichkeiten der
         Ratenzahlung sowie der Erzwingungshaft in
         die Zuständigkeit der örtlichen Kasse oder
         der Bußgeldstelle selbst zu legen.
  •  Je nach der Definition im Regelwerk
         (Stammdatenbereich) können
         Bearbeitungslisten zur weiteren
         termingerechten Sachbearbeitung
         ausgegeben werden. Notwendige
         Auswertungen über z. B. Tatbestände,
         Tatort und Häufigkeit können im Bereich der
         Statistiken ausgegeben werden und stehen
         bei der weiteren Entscheidungsfindung zur
         grundsätzlichen nicht fallbezogenen,
         allgemeinen Bekämpfung von
         Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zur
         Verfügung.
  •   2. OVVISO-Ruhender Verkehr

    Mit dem Modul „OVVISO-Ruhender Verkehr“ wird dem Anwender eine Verfahrenslösung zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr von der Datenerfassung vor Ort bis zur endgültigen Durchsetzung der verhängten Verwarn- und Bußgelder zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Schnittstellen zu den Datenerfassungsgeräten bis zum Kraftfahrtbundesamt sind selbstverständlich. Anbindungen an das örtliche Einwohnerverfahren bzw. Kfz-Zulassungsverfahren und der Führerscheinstelle können geschaffen werden.
    Die Übergabe der Daten an das eingesetzte AB-DATA-Finanzwesen ist selbstverständlich.

    Die manuelle Erfassung von Fällen erfolgt dialoggestützt, bildet jedoch im Bereich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowohl im ruhenden als auch fließenden Straßenverkehr die absolute Ausnahme.

    Über Schnittstellen können alle in den Handgeräten der Politessen verfügbaren Daten an OVVISO übergeben und für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden. In enger Zusammenarbeit mit den Herstellern der Handgeräte können über eine Schnittstelle in den Handgeräten alle notwendigen Stammdaten (Bußgeldkatalog, Straßenverzeichnis, Sachbearbeiterdaten usw.) vor Ort bei der Datenerfassung mittels Handgerät zur Verfügung gestellt werden. Ein permanenter Abgleich mit den Stammdaten im OVVISO-Verfahren garantiert die Aktualität der Stammdaten in den einzelnen Erfassungsgeräten.

    Die notwendigen Halterdaten werden über die zur Verfügung stehende Schnittstelle zum Kraftfahrtbundesamt ermittelt und zu den erfassten Ordnungswidrigkeitsakten gespeichert. Der weitere Verfahrensablauf ist durch die zur Verfügung stehenden Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb des Verfahrensablaufs möglich.

    Das Verfahren unterscheidet im Falle von Einsprüchen bei vorliegenden Verwarngeldangeboten je nach Zuständigkeit bei der weiteren Verfolgung, ob die Akte an die zuständige Behörde (Landkreis oder Landesbehörde) abgegeben bzw. ein Bußgeldverfahren in eigener Zuständigkeit eröffnet wird.

    Die grundsätzlichen Aussagen des Verfahrensinhalts aus der Beschreibung von OVVISO-Allgemeine Ordnungswidrigkeiten treffen auch für diesen Bereich zu. Insofern wird auf diese Ausführungen verwiesen.

    3. OVVISO - Fließender Verkehr

    Dieser Verfahrensbereich sichert dem Anwender eine rationelle und komfortable Sachbearbeitung insbesondere bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aus dem fließenden Straßenverkehr. Ein besonderer Schwerpunkt ist hier auf die Tabellentatbestände gelegt, die vorwiegend über vorgeschaltete Erfassungsgeräte dem Verfahren zugesteuert werden. Beispielhaft seien hier die Tatbestände bei Geschwindigkeitskontrollen, Rotlichtkontrollen und Überladungen und Abstandsmessungen zum Vordermann genannt. Notwendige Abfrage- und Mitteilungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit bereits registrierten oder neu zu registrierenden Ordnungswidrigkeiten beim Kraftfahrtbundesamt sind selbstverständlich.

    Ergänzend zu den Ausführungen der beiden Module „OVVISO-Allgemeine Ordnungswidrigkeiten“ und „OVVISO-ruhender Verkehr“, die im übrigen auch für das Modul „OVVISO-fließender Verkehr“ ihre volle Gültigkeit haben, liegt ein besonderer Augenmerk auf den in diesem Beeich zusätzlich eingesetzten Erfassungsgeräten bei den Tabellentatbeständen.

    Über entsprechende Schnittstellen werden die ausgewerteten Daten aus des Radarerfassungsgeräten übernommen und auch entsprechende Beweismittel in der elektronischen Akte gespeichert. Die notwendigen Halterdaten werden mittels Nutzung der Schnittstelle zum Kraftfahrtbundesamt ermittelt und den einzelnen Akten zugeführt. Ebenfalls werden über diese Schnittstelle relevante Vergehen des beschuldigten Halters mitgeliefert und können zur endgültigen Entscheidung herangezogen werden.

    Eine gleiche Vorgehensweise findet sich bei den Tabellentatbeständen aus den Bereichen wie z. B. Rotlichtkontrolle, Überladung und Lenkzeitkontrolle, wobei hier auch mögliche Schnittstellen zu Handerfassungsgeräten bei Vorortkontrollen durch die Polizei ausgelesen werden müssen. Sofern durch die vorgeschalteten Erfassungsgeräte (Radarerfassung, Rotlichtkontrolle) die gezielte Höhe der Ordnungsgeldes nicht mitgeliefert wird, kann diese Entscheidung an Hand von angebotenen Auswahlmöglichkeiten in der laufenden Sachbearbeitung erfolgen.

    Ergänzend zu den bisherigen Auswertungsmöglichkeiten wird im Bereich des fließenden Verkehrs ein besonderer Schwerpunkt auf die Tatbestandsklassen gelegt. Hierbei spielen also Alkoholeinfluss und Höhe der einzutragenden Punkte im Straßenverkehrsregister eine grundlegende Rolle. Zudem können Unfallschwerpunkte individuell ausgewertet werden, um möglicherweise aufgrund von Unfallzeitpunkt, Häufigkeit, Fahrzeugtyp und Alter der Unfallverursacher verkehrsrechtliche Maßnahmen oder bauliche Veränderungen zur Entschärfung von Unfallschwerpunkten herbeizuführen.
       
                 
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